- Dietmar Gläser
Ecodesign-Verordnung Produktgestaltung

Am 17. Dezember 2018 tagte der Regelungsausschuss zur Produktgestaltung in Brüssel. Lange Zeit waren keine Informationen darüber verfügbar.Die EU-Kommission wird keine Dateien der Diskussionstexte zur Verfügung stellen.
Es wurden aber einige entscheidende Änderungen in das Dokument, welches erst im April offiziell vorgestellt werden soll, eingearbeitet.
Wichtige Änderungen:
Die Lichtquellen und/oder separaten Vorschaltgeräte in "Hüllprodukten" müssen durch Verwendung allgemein verfügbarer Werkzeuge ohne dauerhafte Beschädigung des "Hüllproduktes" ausgetauscht werden können. Ausnahme: In den Technischen Unterlagen muss beschrieben werden, warum ein Austauch (z.B. aus der Funktionalität des Hüllproduktes) nicht sinnvoll wäre.
Stabförmige Leuchtstofflampen G13 (26mm) und Halogenglühlampen G9-, G4- oder GY6,35 dürfen bis 1. September 2023 in Verkehr gebracht werden.
Der SVM-Höchstwert (Stroboskopeffekt) für LED Lichtquellen wurde auf 0,4 reduziert.
Für Lichtquellen, die nicht in ein "Hüllprodukt" eingebaut vermarktet werden, wurde ein Teil der Angaben (aus der Verordnung für Produktinformation) , die auf der Verpackung von Lichtquellen zu machen sind, in dieser Verordnung definiert (Anhang II, Absatz 3).
Die vollständigen Texte sind über folgendem Link (bereitgestellt durch das UBA) im Offenen Forum einzusehen:
Haupttext:
https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_Arbeitshilfe_02p1.pdf
Anhänge:
https://www.eup-network.de/fileadmin/user_upload/Lichtquellen_Arbeitshilfe_02p2.pdf